Unsere Leistungen
Ihre Gesundheit ist das höchste Gut und liegt uns am Herzen. Deshalb setzt unser Team auf kompetente und individuelle Beratung. Unser Leistungsspektrum ist breit gefächert und zielgerichtet auf Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden. Wir legen großen Wert darauf, Sie bestmöglich zu versorgen, betreuen und beraten - das gelingt uns durch individuell angepasste Versorgungsstrategien, die Ihnen in jeder Lebenslage Unterstützung bieten.
Schwerpunkt Baby und Familie
Schwerpunkt Diabetes
Schwerpunkt Homöopathie
Bargeldlose Zahlung
- EC-Karte
Schwerpunkt Haut
- Avéne, Caudalie, Dermasence, Eucerin, La Roche Posay, Lierac, Olivenöl (medipharma), Vichy
Sprachen
- Deutsch, Englisch
Anmessen
- Kompressionsstrümpfe
- Bandagen
Verleih
- elektrische Milchpumpen (Medela Symphony)
- digitale Babywaagen
Service
- Bestellservice per Telefon, App oder E-Mail
- Botendienst
Botenservice: Kostenlos direkt nach Hause
Sie benötigen dringend wichtige Medikamente und können nicht bei uns vorbeikommen?
Oder Ihre Medikamente sind nicht direkt verfügbar? Wir bringen Ihnen die Medikamente kostenlos nach Hause – in der Regel am nächsten Tag.
Rufen Sie uns einfach an unter +49 7253 27272 oder lassen Sie sich bei uns in der Apotheke beraten.
Hinweise zur Zuzahlung bei Arznei- und Verbandmitteln
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Grundsätzlich gilt:
Medikamente unter 50€
pauschal 5 €, höchstens jedoch der Medikamentenpreis (d.h. für ein Medikament, das 1,89 € kostet, zahlen sie auch nur 1,89 €)
Medikamente zwischen 50,01€ und 100€
10 % Zuzahlung (d.h. für ein Medikament das 78 € kostet, zahlen sie 7,80 €)
Medikamente über 100€
pauschal 10 € (d.h. für ein Medikament das 189 € kostet, zahlen sie auch nur 10 €)
Verbandmittel
10 % vom Abrechnungspreis, Minimum 5 € und maximal 10 €
Rezepturen
10 % vom Abrechnungspreis, Minimum 5 € und maximal 10 €
Was muss ich bezahlen, wenn ich chronisch krank bin?
Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
Wie hoch ist die jährliche Belastungsgrenze?
Die Belastungsgrenze für nicht chronisch Kranke beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen.
Wie wird die Belastungsgrenze ermittelt?
Die Bruttoeinnahmen des Versicherten und von weiteren, im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen werden zugrunde gelegt.
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für eine vollständige Befreiung?
Die Befreiung ist im Sozialgesetzbuch nach §61 geregelt. Sie betrifft die Zuzahlung zu Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln:
Bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens muss als Zuzahlung geleistet werden. Für schwerwiegend chronisch Kranke beträgt die Belastungsgrenze ein Prozent. Hat man im Laufe eines Jahres Zuzahlungen bis zu seiner Belastungsgrenze erbracht, wird man für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit.
So erreichen Sie uns
Apotheker/-in
Beatrix Essenpreis e.K.
Telefonnummer
07253/2 72 72
Faxnummer
07253/2 72 73
E-Mail-Adresse
info@st-ulrich-apotheke-oestringen.de